Jugendschutz geht uns ALLEN an!

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Spielotheken.

Das Jugendamt hat die Aufgabe, neben Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, umfassend über den Inhalt des Gesetzes und die Maßnahmen zum Jugendschutz zu informieren.

Der allseits bekannte „Muttizettel“ dient als Dokument um die Einlasskontrollen zu erleichtern.

Weitere Infos HIER.

Herunterladen. Ausfüllen. Mitbringen.
#tennschthelau

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